Standpunkt zum Klimaschutzgesetz
Am 18. Juni 2023 stimmt das Schweizer Stimmvolk über das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutzgesetz)» ab.
Am 18. Juni 2023 stimmt das Schweizer Stimmvolk über das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutzgesetz)» ab.
Der Vorstand von Women in Nuclear (WiN) vertritt zu dieser Abstimmung den folgenden Standpunkt:
Unser oberstes Ziel ist eine klimafreundliche Strom- und Wärmeproduktion. Deshalb unterstützt der WiN-Vorstand die grundsätzlichen Ziele des Klimaschutzgesetzes.
Die Ziele und Richtwerte der Verminderung von Treibhausemmissionen in der neuen Gesetzesvorlage sind sehr ambitioniert. Das ist nötig und richtig. Allerdings erachten wir es als unmöglich, dass diese Ziele durch die im Klimaschutzgesetz angegebenen Förderungen erreicht werden können. Was geschieht, wenn die Vorgaben in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht werden, ist zudem im Gesetz nicht angegeben.
Die Ziele der Vorlage können aus Sicht des WiN Vorstands nur unter Einbezug der Kernenergie in der nötigen Frist erreicht werden. Denn bis 2050 ist durch die angestrebte Dekarbonisierung mit einer deutlichen Zunahme des Energieverbrauchs zu rechnen. Wirksame Dekarbonisierung bei klimafreundlicher und sicherer Stromversorgung gibt es aber nur, wenn auch neue nukleare Anlagen zur Energieversorgung der Schweiz beitragen. Die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben sind also nur mit Hilfe der Kernenergie realistisch.
Das Klimaschutzgesetz muss sicherstellen, dass insbesondere die Versorgungssicherheit unseres Landes weiterhin gewährleistet bleibt. Alle klimafreundlichen Technologien müssen daher zur Strom- und Wärmeproduktion berücksichtigt werden.
Der Vorstand von Women in Nuclear (WiN) Schweiz